Nach Ablauf des Tages werden die 31.10.2024 Einheitlichen Bahnumrechnungskurse Nr. 10/2024 ausser Kraft gesetzt.
11/2024 | |||||
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Schweiz | 1 | CHF | 27.50 CZK | ||
EWU-EURO | 1 | EUR | 25.80 CZK | ||
Polen | 1 | PLN | 5.97 CZK | ||
USA | 1 | USD | 23.90 CZK | ||
ZPC-SDR | 1 | XDR | 31.80 CZK |
Einheitliches Eisenbahnkurz wird für die Umrechnung des Wertes von Fahr/Reservationsbelegen festgesetzt. Dieser Wert ist in der Fremdtarifwährung auf die Zahlungswährung festgelegt.
Bei der Umrechnung der Währungen, deren Kurs die Tschechische Nationalbank (CNB) in ihren Kurszetteln nicht angibt, aber die können als Tarifwährung in den internationalen Eisenbahnbeförderungen vorkommen, wendet die OPT bei der Verrechnung mit den Verfrachtern bei diesen Währungen das Verhältnis ihrer Kurse zu EUR an, die ihre Zentralbanken verkünden. Der auf diese Weise erworbene Wert in frei umtauschbarer Währung rechnet sie durch den entsprechenden Eisenbahnerhebungskurs (JZK) um.